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   BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01   

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https://dejure.org/2001,5787
BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01 (https://dejure.org/2001,5787)
BayObLG, Entscheidung vom 14.03.2001 - 3Z BR 50/01 (https://dejure.org/2001,5787)
BayObLG, Entscheidung vom 14. März 2001 - 3Z BR 50/01 (https://dejure.org/2001,5787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung; Einwilligungsvorbescheid; Betreuer; Zustellung; Beschwerdefrist; Sofortige weitere Beschwerde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristbeginn, Freie Willensbildung, Konkretisierung der Aufgabenkreise

  • Judicialis

    FGG § 69g Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69g Abs. 4
    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Straubing - XVII 15/00
  • LG Regensburg - 7 T 638/00
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1100
  • BayObLGZ 2001, 60
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Bezüglich des Aufgabenkreises Wohnungsangelegenheiten ist zweifelhaft, ob die Bestellung eines Betreuers Erfolg verspricht (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.).

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    b) Ist einem Volljährigen ein Betreuer bestellt, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme in dem angeordneten Umfang voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten in den Bereichen der Betreuung weiterhin nicht besorgen kann und Betreuung insoweit auch zukünftig erforderlich ist (§ 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921.).

    Diese Grundsätze sind auch bei der Verlängerung der Betreuung entsprechend zu beachten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Eine solche Anordnung setzt außer dem Bestehen entsprechender Aufgabenkreise voraus, dass der Betroffene im Bereich des Vorbehalte zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr der Einwilligungsvorbehalt erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Die Verhinderung der weiteren Verschuldung (vgl. BayObLG BtPrax 1997, 160) oder die Rückführung der Schulden eines vermögenslosen Betreuten (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 37) vermögen die Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge zu rechtfertigen.
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99

    Notwendigkeit der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Der Aufgabenkreis Postverkehr darf nur übertragen werden, wenn der Betreuer andernfalls seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten nicht erfüllen kann (BayObLGZ 1996, 253).
  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.05.1971 - BReg. 1 Z 156/70
    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Hier wurde dem Betreuer der Beschluss des Landgerichts formlos bekannt gemacht, weshalb die Rechtsmittelfrist für die Betroffene nicht in Lauf gesetzt worden ist (vgl. BayObLGZ 1971, 187/188).
  • BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02

    Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der

    Diese Sonderregelung gilt für alle Beschwerdeführer, auch die Betroffene selbst, wie der Senat in seinem Beschluss vom 14.3.2001 (BayObLGZ 2001, 60) dargelegt hat.
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